Krankheit/Beurlaubung
In Deutschland gibt es die Schulpflicht. Dennoch kann in Ausnahmefällen eine Beurlaubung ausgesprochen werden. Beurlaubungen für maximal 2 Tage kann die Klassenlehrkraft erlauben. Für eine Beurlaubung von mehreren Tagen muss ein Antrag rechtzeitig an die Schulleitung gestellt werden. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens 4 Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich bei der Schulleitung zu stellen.
Sollte Ihrem Kind ein Unfall im schulischen Kontext passieren und Sie einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen, muss durch Frau Strauß eine Unfallmeldung bei der Unfallkasse Hessen erfolgen.
Nehmen Sie bitte mit Frau Thebeault Kontakt auf: poststelle.engelbert-humperdinck-schule@stadt-frankfurt.de tel: 069 212 – 35137
Umgang mit Infektionskrankheiten:
Am besten senden Sie eine kurze Mail an die Klassenlehrkraft und geben die Information an andere Kinder der Klasse, die sie dann in der Schule an die Lehrerinnen und Lehrer weitergeben.
Desweiteren informieren Sie bitte Frau Thebeault: poststelle.engelbert-humperdinck-schule@stadt-frankfurt.de und die Betreuung betreuung.ehs@mail.com (sofern Ihr Kind nachmittags ebenfalls an der EHS ist).
Wenn Ihr Kind sich morgens vor Schulbeginn bereits krank fühlt, schicken Sie es bitte nicht zur Schule, um Ansteckung zu vermeiden und Rücksicht zu nehmen auf die anderen Kinder der Klasse und Betreuungsgruppen sowie auch auf die Lehr- und Betreuungskräfte (insbesondere bei Schwangerschaft) sowie auf unsere Sekretärin.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie unter den im Sekretariat hinterlegten Rufnummern erreichbar sind.
Entschuldigung:
Eine schriftliche Entschuldigung ist notwendig.
So könnte eine Krankmeldung aussehen:
Sehr geehrte Frau/ Herr ___________,
meine Tochter/mein Sohn __________ konnte in der Zeit vom _______ bis ________ die Schule aus Krankheitsgründen nicht besuchen. Bitte entschuldigen Sie sein/ihr Fehlen. Ort, Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Sollte Ihr Kind zu Unterrichtsbeginn nicht krankgemeldet sein und doch in der Schule fehlen, wird die Schule Sie anrufen.
Umgang mit Infektionskrankheiten:
Bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes stellen sie es bitte dem Kinderarzt/der Kinderärztin vor (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen langer als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).
Nachdem eine Diagnose gestellt wurde, wird Ihnen in der Arztpraxis eine Auskunft darüber gegeben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Informieren Sie die Schule dann bitte umgehend.
Die Schule informiert anschließend die Eltern der betroffenen Klasse anonym per E-Mail über Fälle von meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Verdachtsfälle kommunizieren wir nur im Ausnahmefall. Frau Strauß informiert das Gesundheitsamt über meldepflichtige Infektionsfälle an der EHS.
Wir zirkulieren dazu folgende ausführliche zusätzliche Informationen per E-Mail an Sie:
- Merkblatt
- IfSG-Leitfaden für Schulen in Hessen (Stand 2013)
- https://frankfurt.de/themen/gesundheit/infektionskrankheiten/kges
Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte dazu verpflichtet sind, der Gemeinschaftseinrichtung jede möglicherweise ansteckende Erkrankung umgehend zu melden.
Madenwurmbefall – die häufigste Wurmerkrankung
Es gibt nicht nur die lästigen Läuse, sondern auch Würmer. Insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule, Kindergarten und Horten tauchen diese Wesen sehr gerne auf. Madenwürmer sind nicht meldepflichtig. Dennoch schadet es sicherlich nicht, wenn man möglichst offen mit dem Thema umgeht und beim Feststellen einer Madenwurminfektion sich gegenseitig informiert (insbesondere dann, wenn Ihr Kind andere Toiletten benutzt hat). Nachstehend ein paar Informationen zur Aufklärung über diese Artgenossen:
Madenwürmer (auch Fadenwürmer genannt) kommen nur beim Menschen vor. Der Wurmbefall ist nicht unbedingt Folge von mangelnder persönlicher Hygiene. Leicht werden Madenwurmeier direkt über verunreinigte Gegenstände oder Lebensmittel (Salat, Rohkost) übertragen. Die Eier können in trockener Umgebung mehrere Wochen ansteckend sein.
Wie erfolgt eine Infektion mit Madenwürmern?
Einmal in den Körper gelangt, schlüpfen Larven aus den Eiern und reifen nach etwa 14 Tagen zu erwachsenen Würmern heran, die bis zu 11 mm lang werden. Nach der Paarung ist das Weibchen innerhalb von 2 bis 3 Wochen bereit zur Eiablage. Meist in der Nacht kriecht es dann aus dem After und legt dort im Bereich des Darmausgangs bis zu 10.000 Eier ab. Dies führt zu einem starken Juckreiz und man beginnt sich zu kratzen. Über die verschmutzten Finger gelangen dann Wurmeier in den Mund – und schon beginnt der Kreislauf von neuem.
Wie erkenne ich eine Madenwurminfektion?
Es gibt viele Menschen, die von Madenwürmern befallen sind, ohne dies zu bemerken. Häufig verursacht der Wurmbefall nämlich nur geringe oder gar keine Beschwerden. Wenn Sie jedoch bemerken, dass Ihr Kind sich oft am After kratzt, sollten Sie immer an eine Wurminfektion denken. Weitere Anzeichen könnten Schlafstörungen, tagsüber Reizbarkeit und Konzentrationsschwäche, Appetitlosigkeit und gelegentlich Gewichtsverlust sowie allgemeines Unwohlsein sein.
Gelegentlich kann man auch die weißlichen, bindfadenähnlichen Würmer im Kot mit bloßem Auge erkennen.
Wie wird ein Madenwurmbefall behandelt?
Wenn Sie Madenwürmer im Stuhl Ihres Kindes feststellen oder Sie im Verdacht haben, dass es befallen ist, suchen Sie bitte Ihren Kinderarzt auf. Dieser wird Ihnen bei einer Madenwurminfektion ein rezeptpflichtiges Medikament verschreiben.
Neben der von Ihrem Arzt verordneten Einnahme sollten Sie jedoch zusätzlich unbedingt einige Hygienemaßnahmen beachten:
- Händewaschen, Händewaschen, Händewaschen – insbesondere nach jedem Toilettengang und vor dem Essen
- Halten Sie die Fingernägel Ihres Kindes möglichst kurz und sauber
- Sorgen Sie für ausreichende Hygiene im Analbereich (insbesondere morgens)
- Waschen Sie Unterwäsche, Schlafanzüge, Bettwäsche bei 60 °C
- Vermeiden Sie möglichst das Staubaufwirbeln (z. B. beim Bettenmachen)
Läusezeit
Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse entdecken, müssen Sie es mit einem Läusemittel behandeln, bevor Sie es wieder zur Schule schicken. Läusemittel erhalten Sie in der Apotheke, dort können Sie sich auch über die Anwendung beraten lassen. Bitte informieren Sie die Klassenlehrkraft umgehend (am besten schriftlich), dass Ihr Kind Läuse hat(te) und Sie es behandelt haben. Die Klassenlehrerin oder -lehrer wird dann allen Kindern ein Informationsschreiben über die Ranzenpost mitgeben, damit einer möglichen „Läuseplage“ schnell Einhalt geboten werden kann. Dies kann aber nur zu Erfolg führen, wenn alle Eltern durch frühzeitige Information und durch sorgfältiges Kontrollieren mitarbeiten.
Weitere Informationen vom Gesundheitsamt Frankfurt: Aus die Laus!